Die Reservierung eines Kursplatzes ist nur verbindlich, wenn dem BSI mindestens 14 Tage vor Kursbeginn mitgeteilt wird, dass der Kursteilnehmer an dem betreffenden Kurs teilnehmen wird.
Wenn der Kursteilnehmer später als am ersten Kurstag anreist, verpflichtet er sich, dies der BSI GmbH mitzuteilen. Ohne seine Mitteilung kann die BSI GmbH nach Kursbeginn über den Kursplatz anderweitig verfügen. In diesem Fall trägt der Kursteilnehmer die anfallenden Kosten.
Die Umbuchung auf einen späteren Kurs ist nur vor Kursbeginn möglich.
5. Abwesenheit des Kursteilnehmers
Abwesenheit des Kursteilnehmers (auch aufgrund von Krankheit oder Urlaub) reduziert die Schulgebühren nicht; eine Zeitgutschrift für Abwesenheit ist ausgeschlossen. Während eines laufenden Kurses wird kein Urlaub gewährt.
7. Absage, Ausfall und Verlegung von Kursen
Die BSI GmbH ist berechtigt, einen Kurs aus wichtigen Gründen abzusagen, insbesondere, wenn für einen Kurs nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder andere nicht von der BSI GmbH zu vertretende Umstände dies notwendig machen. In diesen Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Kursteilnehmern nicht zu.
Die BSI GmbH haftet nicht für Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt. Im Krankheitsfall des Lehrers ist die BSI GmbH verpflichtet, vom zweiten Tag an eine Unterrichtsvertretung zu stellen.
Der Weiterbesuch der Schule bewirkt ein Wiederaufleben des Schulvertrages um einen Monat.
Die Einstufung und die Abschlussprüfungen richten sich nach den bei der BSI GmbH geltenden Richtlinien. Die BSI GmbH behält sich das Recht auf Einteilung der Klassen und Lehrer vor.
Die BSI GmbH haftet nicht für Unfälle und Erkrankungen des Teilnehmers während des Kurses. Für Schäden aller Art, die der Kursteilnehmer zu vertreten hat, haftet dieser unmittelbar gegenüber dem Geschädigten. Die BSI GmbH kann Regress nehmen, soweit sie für Schäden, die der Kursteilnehmer verursacht hat, in Anspruch genommen wird.
An den gesetzlichen Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester bleibt das Institut geschlossen. Die BSI GmbH behält sich das Recht vor, den Unterrichtsbetrieb aus technischen oder organisatorischen Gründen kurzzeitig auszusetzen; die daraus resultierenden Unterrichtsausfälle werden dann als Zeitgutschrift rückgewährt.
Die BSI Sprachenschule behält sich die Einteilung der Lehrkräfte vor.
Sonderregelungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Stand: 01.01.2010 – Rechtsverbindlich ist die deutsche Fassung..